Auf einen Blick: Bayerns Justiz

Zur Justiz gehören Einrichtungen des Rechts, unter anderem Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug. Erfahren Sie hier, was sie leisten und welche interessanten Berufsfelder sich in der bayerischen Justiz (auch für Sie!) eröffnen. 

Bayerns Justiz: Was ist das eigentlich?

Justiz nennt man 1. die rechtsprechende Gewalt in unserem Staat – und
2. alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung direkt oder indirekt verbunden sind: Gerichte, die Recht sprechen, Staatsanwaltschaften, die ermitteln, und der Justizvollzug, der Freiheitsstrafen vollzieht. Schnuppern Sie doch gleich mal rein:

Die Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungs- und Vollstreckungsbehörde. Wird zum Beispiel eine Strafanzeige erstattet, dann leitet die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, die meist von der Polizei durchgeführt werden. Dabei muss sie belastendes wie entlastendes Material zusammentragen und objektiv bewerten. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Beweise für eine Anklage ausreichen oder ob das Verfahren eingestellt wird. Im ersten Fall erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage zum zuständigen Gericht und vertritt sie in der Hauptverhandlung.

Staatsanwaltschaften arbeiten eigenständig und unabhängig von den Gerichten. Verhängt das Gericht eine Strafe (zum Beispiel eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe oder auch ein Fahrverbot), ist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung verantwortlich. In Staatsanwaltschaften arbeiten federführend Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Gerade im Vollstreckungsbereich sind aber auch viele Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für Zivil- und Strafverfahren sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit (zum Beispiel für Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchsachen) zuständig. Richterinnen und Richter in der bayerischen Justiz arbeiten an den Amts- und Landgerichten, den Oberlandesgerichten oder dem Bayerischen Obersten Landesgericht. 
An Bayerns Gerichten arbeiten Richterinnen und Richter (Schon gewusst? Richterinnen und Richter sind bei ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen und nicht weisungsgebunden!) Hand in Hand unter anderem mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern (arbeiten ebenfalls sachlich unabhängig), mit Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten und mit Justizangestellten (= nicht verbeamtete Beschäftigte).

Den Landgerichten sind die hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer zugeordnet. Sie betreuen Verurteilte, deren Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Für Ordnung und Sicherheit (unter anderem) in den Gerichtsgebäuden sorgen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Sie haben viele interessante und abwechslungsreiche Aufgaben, vom Einlassdienst bis zum Vorführ- und Sitzungsdienst (Hier mehr erfahren! Isabelle A., Justizwachtmeisterin: Bilder & Story).

Justizvollzugsbehörden vollziehen Freiheitsstrafen, gewährleisten die sichere Unterbringung in der Untersuchungs- und Strafhaft und unterstützen die Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft (Resozialisierung).

Bayernweit gibt es 36 Justizvollzugsanstalten und 6 Jugendarrestanstalten. Größere Justizvollzugsanstalten sind organisiert wie eine „Stadt in der Stadt“, mit einer breit gefächerten Verwaltung und zahlreichen Betrieben, die die JVA versorgen und den Gefangenen Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten. Im Justizvollzug arbeiten Fachkräfte im Vollzugs- und Verwaltungsdienst, im allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst (zum Beispiel in der Landwirtschaft, der Küche oder der Schreinerei), im Krankenpflegedienst  und in den Fachdiensten, vom Sozialdienst bis zur Seelsorge. 

Schnell-Check: Arbeitswelt Bayerische Justiz

 
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