Rechtspflege: Berufsbild
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind verbeamtet. Sie arbeiten im Justizdienst als Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene. Sie übernehmen viele wichtige Aufgaben, die früher in der Hand von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten lagen, zum Beispiel rund um den Nachlass (= vererben, erben), die Betreuung (von erwachsenen Personen, die wichtige Angelegenheiten nicht selbst regeln können) oder in Grundbuchsachen (im Grundbuch ist eingetragen, wem ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung gehört).
Weitere interessante Aufgaben: Grundstücke zwangsversteigern, Forderungen pfänden, Mahn- und Vollstreckungsbescheide erlassen, Geld- und Freiheitsstrafen vollstrecken ... Und auch in der Justizverwaltung haben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wichtige Aufgaben, zum Beispiel als Leitung von Gruppen oder Geschäftsstellen.