Angestellt oder verbeamtet: der Unterschied
Angestellte erhalten einen Arbeitsvertrag nach dem TV-L. Beamtinnen und Beamte werden auf Lebenszeit ernannt. Doch auch Angestellte genießen im öffentlichen Dienst eine hohe Job-Sicherheit, auch (und gerade) in Krisenzeiten. Versetzungen aus dienstlichen Gründen sind bei Angestellten die Ausnahme (außer natürlich, sie möchten selbst ihren Einsatzbereich oder Einsatzort wechseln). Und sie haben viele Karrierechancen, denn: Die Fort- und Weiterbildung wird in der Justiz ausdrücklich gefördert. Sie qualifiziert auch Angestellte für neue, interessante Aufgaben und Einsatzbereiche in der Justiz. Und wer doch irgendwann an die Verbeamtung denkt, kann sie als Sprungbrett in die Beamtenlaufbahn nutzen.