Story & Bilder: Daniel S., Diplom-Rechtspfleger

Daniel S. wollte „schon immer ins Beamtentum einsteigen“. Auf der Fachoberschule machte er ein Praktikum in der Justiz, durfte richtig tief in die Praxis schnuppern, einen Rechtspfleger auf Termine begleiten, Schreiben fürs Vollstreckungsgericht vorbereiten. Schnell war er überzeugt: Das ist mein Beruf! Inzwischen hat er Rechtspflege studiert, viel Berufserfahrung gesammelt und ist rundum froh über seine Job-Wahl. Auch, weil er „etwas bewirken kann für die Gemeinschaft.“

Justiz? Top secret!

Daniel S. stammt aus einer Beamtenfamilie, sein Vater und sein Pate sind Polizisten, auch ein Onkel arbeitet im öffentlichen Dienst. Ihre  positiven Erfahrungen machten ihn neugierig. „Aber ich wollte nicht zur Polizei, sondern in den nichttechnischen Dienst, ins Büro.“ Nach der Realschule ging er an eine Fachoberschule für Wirtschaft und Recht. Als das Berufspraktikum anstand, bewarb sich Daniel S. bei einem Landratsamt, aber das lag zu weit von seinem Wohnort entfernt. Er bekam den Tipp, es bei der Justiz zu probieren. „Ich konnte mir gar nichts darunter vorstellen.“ Seine Neugier war aber geweckt. Sechs Monate lang steckt er seine Nase tief in die Abläufe an einem Amtsgericht. Hinterher wusste er: Hier bin ich richtig! 

LPA-Test und Job-Interview: Was tun, wenn der Kumpel immer mehr Gas gibt?

Er meldete sich für das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss (LPA) an („Beamtentest“). Anschließend erwartete ihn ein Interview an einem Oberlandesgericht. In der Fragenrunde wurde unter anderem sein Rechtsempfinden auf die Probe gestellt: „Stellen Sie sich vor, Sie sitzen mit einem Freund im Auto und er beschleunigt immer mehr. Wie reagieren Sie?“ 

Studium: Wissen für die Praxis, Freunde fürs Leben

Daniel S. bestand den LPA-Test und bekam Angebote für die 3. Qualifikationsebene (früher: „gehobener Dienst“) in der Verwaltung und Justiz. Wegen seiner guten Erfahrungen im Praktikum entschied er sich für die Justiz. „Genau richtig“, sagt er heute. Die Zusage bedeutete: Koffer packen und umziehen an die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg. Dort studieren und wohnen die Nachwuchskräfte gemeinsam auf dem Campus. „So entwickelte sich gleich ein Gemeinschaftsgefühl“, erzählt Daniel S. „Wir haben viel gemeinsam unternommen und Freundschaften fürs Leben gewonnen.“ Die Lage der Hochschule fand er „top: Nah am See, nicht weit in die Berge, schnell in München!“ An der Hochschule konnte er sich ganz aufs Studium konzentrieren, denn: „Um Unterkunft und Verpflegung mussten wir uns nicht kümmern, Essen gab es in der Mensa, dafür wurde nur ein verhältnismäßig geringer Betrag von unseren Anwärterbezügen abgezogen.“ Stimmt, im öffentlichen Dienst verdient man schon während des Studiums. „Und das ist nicht gerade wenig Geld als Student“, lobt Daniel S.
(Mehr erfahren über das duale Studium Rechtspflege)

Die Studieninhalte erlebte Daniel S. als „anspruchsvoll, interessant und eine gute Vorbereitung auf die Berufspraxis.“ In den Prüfungen, erinnert er sich, wurde nicht wie in der Schule einfach Wissen abgefragt. „Wir mussten anhand von Fallbeispielen das Erlernte richtig anwenden – und die Klausuren im Gutachten-Stil schreiben. Schon nach den ersten Erfolgserlebnissen in den Klausuren habe ich die Bestätigung gefühlt: Das Studium war die richtige Entscheidung.“

 

Zwangsversteigerung: „Königsdisziplin des Rechtspflegers“

Seine Praktika führten Daniel S. unter anderem ins Grundbuchamt sowie in das Familien-, Betreuungs-, Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsgericht. Er durfte selbst eine Zwangsversteigerung führen: „Sehr, sehr spannend! Die Zwangsversteigerung war auch eines meiner Lieblingsfächer. Das ist für mich die Königsdisziplin des Rechtspflegers: Man sitzt am Richtertisch, leitet die Verhandlung, hat ständig die Zahlen im Blick ... Und der Ausgang ist nie vorhersehbar.“

Rechtspflege = Unabhängigkeit

Nach dem Studium konnte Daniel S. direkt in seiner Wunschabteilung starten. Sechs Jahre lang arbeitete er als Vollstreckungs-Rechtspfleger. Er erlebte, was es bedeutet, als „sachlich unabhängiges Organ“ zu arbeiten: „Ich bin nur Recht und Gesetz verpflichtet und unterliege nur meinem eigenen Gewissen, keinen Weisungen von Vorgesetzten“, erklärt der Rechtspflegeoberinspektor. „Ich treffe meine eigenen Entscheidungen. Die muss ich aber auch vertreten können!“ Was er besonders reizvoll findet: „Das Rechtspflegergesetz hat viele Aufgaben von Richterinnen und Richtern auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übertragen, das bedeutet für uns: noch mehr verantwortungsvolle und interessante Aufgaben.

Was macht eine Vollstreckungs-Rechtspflegerin bzw. ein Vollstreckungs-Rechtspfleger??  
Wenn Privatpersonen oder Unternehmen eine Zwangsvollstreckung beantragen, prüfen Vollstreckungs-Rechtspflegerinnen und Vollstreckungs-Rechtspfleger, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Dann kann beispielsweise ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und zugestellt werden: Erst an mögliche Drittschuldner (zum Beispiel den Arbeitgeber oder die Bank, die über eine Gehalts- oder Kontenpfändung informiert werden müssen), dann an den Schuldner oder die Schuldnerin selbst. Diese können nach der Pfändung diverse Anträge stellen, zum Beispiel auf eine Erhöhung des Freibetrags wegen hoher Unterkunftskosten. „Bei solchen Anträgen habe ich dann nicht nur mit Akten zu tun, sondern mit den Betroffenen selbst. Ich versuche, den Interessen beider Seiten gerecht zu werden. Als Vollstreckungs-Rechtspfleger musste ich manchmal auch harte Entscheidungen treffen, zum Beispiel, wenn eine von Zwangsräumung bedrohte Familie mit Kindern einen Räumungsschutzantrag stellt.“ 

... und doch immer jemanden um Rat fragen können

Wenn Daniel S. zu Beginn seiner Laufbahn unsicher war, konnte er immer Kolleginnen und Kollegen um Rat fragen. „Ich habe mich abgestimmt und abgesichert, habe auch mal Kollegen über Beschlüsse schauen lassen. Die Kollegialität in der Justiz hat mir den Start leicht gemacht. Auch das Team der Geschäftsstelle hat mir viel geholfen, jemand kannte immer einen Beispielfall, an dem ich mich orientieren konnte. Ich stand nie allein.“

 
Die Kollegialität in der Justiz hat mir den Start leicht gemacht. Auch das Team der Geschäftsstelle hat mir viel geholfen, jemand kannte immer einen Beispielfall, an dem ich mich orientieren konnte. Ich stand nie allein.

Daniel S., Diplom-Rechtspfleger (FH)

Rechtspflege = interessante Vielfalt

Daniel S. wechselte die Einsatzbereiche und bekam verschiedene Einblicke in die Tätigkeitsfelder der Justiz. Flexibilität ist in der Justiz gefragt und wer Job-Vielfalt sucht, ist hier genau richtig. Als Gruppenleiter am Zivilgericht sorgte er dafür, „dass die Abteilung läuft“, kümmerte sich um die Dienst- und Urlaubsplanung. 

Im nächsten Karriere-Step wurde Daniel S. neben seinen Tätigkeiten im Zivil- und Vollstreckungsgericht auch Aufgaben im Betreuungsgericht übertragen. „Ich habe Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, über ihre Rechte und Pflichten belehrt, Fragen beantwortet, Tipps gegeben und ihre jährlichen Rechenschaftsberichte kontrolliert.“ 

Kurz erklärt: rechtliche Betreuung
Ein Betreuungsgericht kann Betreuerinnen und Betreuer bestellen. Sie vertreten Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheit nicht selbst regeln können. Die Betreuung kann zum Beispiel Angehörigen oder Berufsbetreuerinnen bzw. -betreuern übertragen werden. Die rechtliche Betreuung hat die frühere „Vormundschaft“ abgelöst.

Die rechtliche Betreuung ist ein sehr sensibles Feld. Betreuerinnen und Betreuer müssen oft Entscheidungen treffen, die persönlichste und intimste Bereiche berühren. „In bestimmten Fällen habe ich deshalb auch die Betreuten angehört, zum Beispiel wenn ihr Haus verkauft werden sollte. Ich habe dann versucht zu klären, wie sie dazu stehen, ob sie einverstanden sind.“

Wenn Privatpersonen die Betreuung für Angehörige übernehmen, betreten sie meist Neuland. „Ich habe sie als Rechtspfleger durch das Verfahren geführt, ihnen die Abläufe und Bestimmungen erklärt, ihnen Rat gegeben, war der Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen.“ Die Arbeit mit Betreuerinnen, Betreuern und Betreuten sei manchmal nicht ganz einfach, sagt Daniel S. In seiner Zeit am Betreuungsgericht entwickelte er sein Fingerspitzengefühl noch weiter – auch in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den zuständigen Richterinnen und Richtern. 

Seine Laufbahn in der Rechtspflege hat Daniel S. schon an viele interessante Stationen geführt. Was er besonders schätzt: die Arbeit mit Menschen und für Menschen. 

Immer wieder neue Karrierechancen

Heute arbeitet Daniel S. in der Personalverwaltung. An einem Oberlandesgericht ist er zuständig für die Tarifbeschäftigten an den Gerichten. Auch hier ist er hoch zufrieden: „Es ist interessant die Personalverwaltung zu erleben, die internen Abläufe kennenzulernen und mitzugestalten“, findet er. „Doch der Aufstieg in der Justiz bietet noch viele interessante Routen.“ 

Foto-Interview: Daniel S., Rechtspfleger

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Daniel S. über seine Vorteile in der Rechtspflege:

  • „Ich kann mit und für Menschen arbeiten und etwas bewirken für die Gemeinschaft.“
  • „Ich bin sehr zufrieden im Job. Es macht Spaß, wenn die Planung gut aufgeht oder wenn ein Betreuer anruft und sich für die gute Unterstützung bedankt.“
  • „Mir wird nie langweilig, es gibt so viele Einsatzgebiete – übrigens nicht nur an den größeren Gerichten.“
  • „Ich habe laufend die Möglichkeit, mich fortzubilden und weiterzukommen.“
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