Bewährungshelferin, Bewährungshelfer und Gerichtshelferin, Gerichtshelfer

Die Bewährungshilfe und die Gerichtshilfe leisten Soziale Arbeit in der Justiz. Wird eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder Führungsaufsicht angeordnet, arbeiten Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer mit den Verurteilten daran, zukünftig ein straffreies Leben zu führen. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer unterstützen dabei, Haft zu vermeiden, und beraten bei sozialen Problemen.

Berufsbild: Was macht eine Gerichtshelferin oder ein Gerichtshelfer?

Warum hat Herr Y eine Straftat begangen? Wie sind seine persönlichen Verhältnisse? Hat er eine Wohnung, einen Job, lebt er in einer stabilen Beziehung, hat er Kinder? Wie hoch sind der Verdienst und seine monatlichen Verpflichtungen? Ist er abhängig, zum Beispiel von Alkohol oder Drogen? Gibt es psychische oder körperliche Beeinträchtigungen? 

Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer gehen Fragen wie diesen nach. Antworten finden sie im Gespräch mit den Betroffenen. Um sich ein unmittelbares Bild zu machen, bestellen sie die Betroffenen zu einem persönlichen Gespräch oder besuchen sie auch zu Hause. Auf Basis dieser Informationen verfassen sie einen Bericht für die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Staatsanwaltschaften und Gerichte ziehen diese Stellungnahmen heran, um zum Beispiel die Höhe der Geldstrafe den persönlichen Verhältnissen entsprechend festzulegen. 

Auf einen Blick: Die Gerichtshilfe

  • arbeitet mit den Methoden der Sozialarbeit,
  • unterstützt Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn es darum geht, die rechtlichen Folgen einer Tat den persönlichen Verhältnissen anzupassen und Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, 
  • erstellt Opferberichte, Berichte in Gnadensachen und Stellungnahmen in Vollstreckungsverfahren
  • informiert über regionale Unterstützungsmöglichkeiten.

Die Gerichtshilfe in Bayern ist bei den Staatsanwaltschaften und Landgerichten eingerichtet.

Berufsbild: Was macht eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer?

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer arbeiten mit Menschen, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder für die Führungsaufsicht angeordnet wurde: Gemeinsam mit ihnen erarbeiten sie Veränderungen, die nötig sind, um ein straffreies Leben zu führen und sich sozial zu integrieren. Sie überwachen die gerichtlichen Auflagen und Weisungen und berichten dem zuständigen Gericht und der Führungsaufsichtsstelle: Halten die Personen sich an die Auflagen? Wie ist ihre Lebenssituation?  

Was ist eine Bewährungsstrafe?

Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet: Der oder die Angeklagte muss die Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis antreten. Voraussetzung: Das Gericht geht davon aus, dass die Person keine weitere Straftat begehen wird. Während der Bewährungszeit muss die oder der Betroffene festgelegte Auflagen und Weisungen erfüllen (Beispiele: Meldepflicht, Kontaktverbot zu bestimmten Personen, gemeinnützige Arbeit ...) und darf nicht erneut straffällig werden. Zur Unterstützung kann das Gericht eine Bewährungshilfeunterstellung anordnen. 

Was ist eine Führungsaufsicht? 

Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie tritt in der Regel nach Vollverbüßung einer Haftstrafe von mindestens 2 Jahren ein, oder nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug. Für die Dauer der Führungsaufsicht werden Weisungen angeordnet. Verstößt die Probandin bzw. der Proband gegen diese Weisungen, kann dies strafbar sein.

Um erfolgreich zu arbeiten, müssen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu den Probandinnen und Probanden aufbauen. Sie machen sich mit deren persönlichen Lebensbedingungen vertraut: Wie ist ihre Lebenssituation? Warum und in welchem Zusammenhang haben sie eine Straftat begangen? In welchem Umfeld bewegen sie sich? Stecken sie in finanziellen Schwierigkeiten? Haben sie Probleme mit Alkohol oder Drogen?

Bei Bedarf ziehen die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer weitere Profis hinzu, zum Beispiel aus der Schuldnerberatung oder Drogenberatung. Bewährungshelfende können auch Maßnahmen wie zum Beispiel regelmäßige Drogentests beauftragen, sofern das Gericht dies angeordnet hat. 

Vertrauen aufbauen, die Lebensumstände des Gegenübers erkennen, Rückfallgefahren einschätzen, mit den Betroffenen ihre Erfahrungen und Ressourcen ermitteln, Verhaltensveränderungen für ein straffreies Leben erarbeiten und diese Schritt für Schritt begleiten: Die Bewährungshilfe ist ein starker Mensch-zu-Mensch-Beruf.

Die Bewährungshilfe beleuchtet immer auch die individuellen Ziele und die Ressourcen der Betroffenen (= alle Quellen, aus denen ein Mensch schöpfen kann, um seine Ziele zu erreichen): Hat er oder sie eine Wohnung? Eine Berufsausbildung? Ein starkes soziales Netzwerk? Die Bewährungshilfe unterstützt die Verurteilten z. B. bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Auch Freizeitaktivitäten und Sport können helfen, wieder Fuß im Alltag zu fassen. Die Bewährungshilfe motiviert und begleitet die Betroffenen, sie fördert die soziale Integration – auch mit Einzel- und Gruppengesprächen sowie Projektarbeit. 

Regelmäßig berichten Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer dem Gericht über den Verlauf der Bewährung oder der Führungsaufsicht. Wird ein Proband oder eine Probandin rückfällig oder verstößt gegen Auflagen oder Weisungen schlägt die Bewährungshilfe geeignete Maßnahmen vor. 

Videotipp! Auf der Website des Bayerischen Justizministeriums finden Sie ein Video über das Berufsbild „Bewährungshilfe“

Bewährungsstrafe als Chance: In ihren Berichten schildern Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, ob sich Probandinnen und Probanden bewähren, benennen dabei die positiven Veränderungen, die Schwierigkeiten, die Arbeitsfelder und berichten über die Einhaltung von Auflagen und Weisungen.

Berufseinstieg: Voraussetzungen

Bedingung: 
Erfolgreicher Abschluss (mit staatlicher Anerkennung) in

  • Sozialpädagogik (FH) oder 
  • Sozialer Arbeit (Bachelor).
  • Mögliche Pluspunkte:

    • Studienschwerpunkt Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung.
    • Berufserfahrung in anderen (vor allem sozialen) Berufen ist erwünscht.
    • Praktika in der Bewährungshilfe stärken die Qualifikation und helfen bei der Berufsorientierung.

Fachkenntnisse und Handlungskompetenz unter anderem im Umgang mit

  • Themenfeldern wie Gewalt, Sucht, Diskriminierung, Arbeitslosigkeit,
  • Menschen aus unterschiedlichsten Kulturbereichen und Subkulturen, 
  • psychisch auffälligen und/oder erkrankten Personen,
  • delinquentem (= straffälligem) Verhalten, Dissozialität (= das Missachten von sozialen Regeln).
  • Außerdem sollten Sie Kenntnisse haben zum Beispiel

    • in der Einschätzung von sozialen Risikofaktoren
    • in der Gesprächsführung, sozialen Gruppenarbeit und Projektarbeit und
    • im Schnittstellen-Management sowie der Arbeit mit Rückfallvermeidungsplänen.

In der Bewährungshilfe arbeiten Sie mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen und teilweise belastendem Umfeld. Ihre Probandinnen und Probanden stammen aus unterschiedlichsten Kulturen und Subkulturen. Sie unterstützen Menschen nicht nur, sondern begleiten sie auch kritisch und üben eine Kontrollfunktion aus. Dabei arbeiten Sie und organisieren sich in hohem Maß eigenverantwortlich. Wichtig sind daher unter anderem 

  • Freude an der Arbeit mit Menschen,
  • sicheres Auftreten,
  • Konfliktfähigkeit und Durchsetzungskraft, gepaart mit Frustrationstoleranz (Beispiele: Nicht jeder Proband und nicht jede Probandin ist motiviert mit der Bewährungshilfe zusammenzuarbeiten. Und auch Rückfälle lassen sich nicht immer vermeiden.)
  • Flexibilität, Kreativität und Innovationsbereitschaft,
  • physische und psychische Belastbarkeit und
  • Talent zur (Selbst-)Organisation.

Wer in der Gerichtshilfe oder Bewährungshilfe arbeiten möchte, bringt neben dem Abschluss in Sozialpädagogik (FH) oder dem Bachelor in Sozialer Arbeit idealerweise auch Erfahrung in einem (Sozial-)Beruf mit. Damit bieten beide Berufe eine interessante Perspektive für den Quereinstieg – zum Beispiel für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus der Suchtberatung oder dem Maßregelvollzug. Wesentlich ist auf jeden Fall das Interesse an einer Tätigkeit mit Menschen, die auch schwierig und herausfordernd sein können.

Karriere in der Gerichtshilfe oder Bewährungshilfe

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer werden regelmäßig zunächst im Arbeitnehmerverhältnis angestellt. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können sie in das Beamtenverhältnis übernommen werden. 

Zu den Vorzügen der Verbeamtung zählen der sichere Arbeitsplatz, ein finanzieller Vorsprung (auch mit Blick auf die Altersbezüge) und attraktive Karrierechancen. In der Gerichtshilfe und Bewährungshilfe können Sie sich weiterqualifizieren, aufsteigen und zum Beispiel in der Bewährungshilfe Führungspositionen übernehmen mit Verantwortung für die Organisation und Personalführung. Durch Weiterbildungsmöglichkeiten können Sie sich in der Bewährungshilfe an speziellen Projekt- und/oder Gruppenarbeiten (z.B. Intensivbetreuungen, Antigewalttraining) beteiligen oder als Multiplikator für bestimme Themenfelder mitwirken (z.B. Schnittstellenbeauftragte).

 
Der Quereinstieg in die Gerichtshilfe oder Bewährungshilfe öffnet vielfältige, interessante Arbeitsfelder und Karrierechancen, gepaart mit Sicherheit und finanziellen Vorzügen. Der Arbeitsplatz bietet große Möglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitbeschäftigungen und Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung.

Linktipps: Berufe, Laufbahn & Bewerbung

Hier finden Sie weiterführende Infos zu den beruflichen Anforderungen, den Einstellungsbedingungen und der Laufbahn in der Justiz, außerdem die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung:

Gerichtshilfe und Bewährungshilfe: zu den Karriere-Infos

Noch tiefer einsteigen? Diese Broschüre informiert über Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe und vermittelt auch viele Einblicke in die berufliche Praxis:

Die Broschüre „Qualitätsstandards der bayerischen Bewährungshilfe“ ist hier auf der Homepage des Oberlandesgerichts München zu finden.

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