Juristin, Jurist im Justizvollzug

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen ans Gericht oder eine Staatsanwaltschaft? Bayerns Justiz bietet Juristinnen und Juristen einen weiteren hoch interessanten Einsatzbereich: den Justizvollzug. In der Leitung einer Justizvollzugsanstalt oder der Abteilung einer JVA übernehmen Juristinnen und Juristen vielfältige Gestaltungs- und Führungsaufgaben, tragen Verantwortung für Gefangene und Beschäftigte und vertreten ihre Anstalt nach außen.

Anstaltsleitung: Vielfalt, Verantwortung, Gestaltung

Eine Justizvollzugsanstalt wird geleitet von einer Beamtin oder einem Beamten der 4. Qualifikationsebene (früher: höherer Dienst. Erfahren Sie hier mehr über die Qualifikationsebenen im öffentlichen Dienst) mit juristischer (oder auch psychologischer) Ausbildung. Die Anstaltsleitung 

  • ist verantwortlich für den gesamten Vollzug in der Anstalt, für das Personal und die Gefangenen,
  • übernimmt Kontroll- und Überwachungsaufgaben,
  • kann Disziplinarmaßnahmen gegen Bedienstete der Anstalt und Gefangene verhängen,
  • leitet Anstaltskonferenzen, 
  • trifft vollzugliche Einzelentscheidungen und 
  • vertritt die Anstalt nach außen. 

Die stellvertretende Anstaltsleitung übernimmt in größeren Anstalten meist eine Abteilungsleiterin oder ein Abteilungsleiter.

Abteilungsleitung: von Sicherheit bis Resozialisierung

In Bayern gibt es Justizvollzugsanstalten mit weniger als 50 und weit mehr als 1.000 Gefangenen. Entsprechend unterschiedlich sind ihre Aufgabenbereiche und Struktur. Der Begriff „Abteilung“ kann ein einzelnes Haus oder einen Gebäudeflügel bezeichnen – oder auch eine bestimmte Vollzugsart, zum Beispiel die Untersuchungshaft, die Jugendhaft oder die Sicherungsverwahrung. Auch eine JVA, die an eine größere Mutteranstalt angeschlossen ist, gilt als Abteilung. 

Die einzelnen Abteilungen führen meist Beamtinnen und Beamte der 4. Qualifikationsebene, in der Regel Juristinnen und Juristen. Neben ihren vielfältigen Management-Aufgaben leiten sie die Vollzugskonferenzen. Meist haben sie auch Disziplinarbefugnis über Gefangene und treffen vollzugliche Einzelentscheidungen. Eine Abteilungsleiterin oder ein Abteilungsleiter kann auch besondere Sicherungsmaßnahmen anordnen, etwa bei Fluchtgefahr, bei möglicher Gewalttätigkeit oder wenn Gefahr einer Selbstverletzung oder Selbsttötung droht. Dann kann zum Beispiel entschieden werden, dass die oder der Gefangene nur eingeschränkten Zugang ins Freie hat oder besonders überwacht wird.

Was sind Vollzugskonferenzen?

Das Leben von Gefangenen ist bis ins Detail geregelt. Die Anstalt stellt alle wichtigen Weichen: Sie plant die Zeit im Vollzug mit den Gefangenen, weist die Arbeit zu, gewährt Ausgang oder Urlaub, entscheidet über Besuche oder die Verlegung in eine andere Hafteinrichtung mit besonderen Behandlungsmöglichkeiten. In viele alltägliche Entscheidungen fließen auch Fragen der Sicherheit und der Disziplin ein.

In Vollzugskonferenzen legen die Verantwortlichen einer Abteilung gemeinsam fest, wie der Strafvollzug für jede und jeden Gefangenen organisiert wird, von den Inhalten bis zum zeitlichen Ablauf. Dabei berücksichtigen sie die Art der Straftat, die Strafdauer und mögliche Vorstrafen. Und sie betrachten die Person und ihr Umfeld. Nehmen wir zum Beispiel den Gefangenen B.: Wie ist seine Persönlichkeitsstruktur? Ist er kontaktfreudig oder verschlossen? Ist er emotional stabil? Welche sozialen Kontakte hat er „draußen“? Ist Herr B. drogenabhängig? Braucht er eine Therapie? Herr B. hat einen Schulabschluss, aber keine berufliche Qualifikation: Welche Berufsausbildung könnte er in der Anstalt machen? Alle Maßnahmen dienen der Sicherheit und haben das Ziel, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern. 

Über den Tellerrand schauen: interdisziplinäre Teams

An den Vollzugskonferenzen wirken Fachkräfte aus verschiedenen Berufen mit: aus dem juristischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Dienst sowie dem allgemeinen Vollzugsdienst

Richteramt oder JVA: Was sind die Unterschiede?

Auch in der Anstalts- oder Abteilungsleitung in einer JVA ist Ihre juristische Kenntnis wesentlich. Sie treffen täglich juristische Entscheidungen und gewährleisten einen rechtskonformen Justizvollzug. In Ihrem Arbeitsalltag befassen Sie sich unter anderem mit Vollzugsrecht, Strafvollstreckung, gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, Beamten- und Arbeitsrecht, Haushalts-, Bau- oder Steuerrecht. 

Juristische Aufgaben und anspruchsvolles Management

Darüber hinaus erwarten Sie verantwortungsvolle Management-Aufgaben. Schon früh in Ihrer Laufbahn übernehmen Sie Verantwortung für Personal und Gefangene – und natürlich für die Sicherheit nach innen und außen. Dabei müssen Sie oft rasch auf neue und außergewöhnliche Herausforderungen reagieren. 

Karriere im Justizvollzug: FAQs & Bewerbungsinfos

Welche Qualifikation brauche ich für die Anstalts- oder Abteilungsleitung?

  • Zweites juristisches Staatsexamen,
  • deutsche Staatsbürgerschaft,
  • Organisationstalent,
  • Entscheidungsfreude und
  • Lust am Gestalten.

Wie viel Berufserfahrung sollte ich mitbringen?

Berufs- und Lebenserfahrung sind für Leitungsaufgaben in einer JVA natürlich wertvolle Pluspunkte. Doch in der Regel steigen Juristinnen und Juristen früh in ihre Karriere im Justizvollzug ein – die meisten innerhalb von fünf Jahren nach dem Zweiten Staatsexamen. 

Warum entscheiden sich junge Juristinnen und Juristen für den Justizvollzug?

Fünf häufig genannte Gründe für die Karriere im Justizvollzug:

  1. Sehr anspruchsvolle Tätigkeit,
  2. abwechslungsreiche Aufgabengebiete,
  3. hohe Selbständigkeit und Eigenverantwortung,
  4. Mitwirkung am Gemeinwohl sowie 
  5. Familienfreundlichkeit: Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ermöglicht es, Karriere und Familienarbeit gut zu vereinbaren.

Juristin oder Jurist in der JVA: Wann kann ich mich bewerben?

Tipp! Planen Sie Ihre Karriere im Justizvollzug mit Weitblick: Die Zahl der freien Stellen ist überschaubar. Bewerbungen werden für einen Zeitraum von drei Jahren vorgemerkt. Neueinstellungen finden in unregelmäßigen Abständen statt; die Bewerberinnen und Bewerber beweisen ihre Fähigkeiten unter anderem in einem Assessment-Center.

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Planen Sie Ihre Karriere im Justizvollzug mit Weitblick: Neueinstellungen finden unregelmäßig statt; Bewerbungen werden für einen Zeitraum von drei Jahren vorgemerkt. Hier erfahren Sie, wo Sie sich bewerben können:

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