Anstaltsleitung: Vielfalt, Verantwortung, Gestaltung
Eine Justizvollzugsanstalt wird geleitet von einer Beamtin oder einem Beamten der 4. Qualifikationsebene (früher: höherer Dienst. Erfahren Sie hier mehr über die Qualifikationsebenen im öffentlichen Dienst) mit juristischer (oder auch psychologischer) Ausbildung. Die Anstaltsleitung
- ist verantwortlich für den gesamten Vollzug in der Anstalt, für das Personal und die Gefangenen,
- übernimmt Kontroll- und Überwachungsaufgaben,
- kann Disziplinarmaßnahmen gegen Bedienstete der Anstalt und Gefangene verhängen,
- leitet Anstaltskonferenzen,
- trifft vollzugliche Einzelentscheidungen und
- vertritt die Anstalt nach außen.
Die stellvertretende Anstaltsleitung übernimmt in größeren Anstalten meist eine Abteilungsleiterin oder ein Abteilungsleiter.