Öffentlicher Dienst: Was sind Qualifikationsebenen?

„Qualifikationsebene“: Wer sich für eine Karriere im öffentlichen Dienst interessiert, stößt rasch auf diesen Begriff. Was steckt dahinter? Ganz einfach: Die Qualifikationsebenen beschreiben die Vorbildung, Ausbildung und ggf. Berufserfahrung, die man für die gewünschte Laufbahn mitbringen muss: zum Beispiel den Hauptschulabschluss oder ein abgeschlossenes Studium. 

Kurz erklärt: Qualifikationsebenen

  • Das Wissen und Können, das ein Mensch für seine berufliche Laufbahn mitbringt, nennt man: Qualifikation. 
  • Zur Qualifikation gehören die schulische Bildung, eine Ausbildung oder ein Studium und die Berufserfahrung.
  • Im öffentlichen Dienst unterscheidet man den Einstieg in der 1., 2., 3. und
    4. Qualifikationsebene, kurz QE (früher: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst). 
  • Je nach Bildungs- oder Ausbildungsabschluss und Berufserfahrung öffnet sich der Zugang zu einer oder mehreren dieser vier Qualifikationsebenen. 

Qualifikationsebenen: Beispiel qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss

Du hast den „Quali“ fest im Blick oder schon geschafft? Glückwunsch!

Dann lockt die Justiz mit spannenden Karrierechancen. Welche? Das ist eine Typfrage! Ob in der 1. Qualifikationsebene als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister oder in der 
2. Qualifikationsebene als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt oder Beamtin oder Beamter im Justizvollzugsdienst: Job-Vielfalt, Kontakt mit Menschen und jeden Tag sinnvolle Aufgaben sind garantiert. 

Tipp! Am besten alle drei Berufe anschauen und vergleichen: in den Bilder-Storys von Justizwachtmeisterin Isabelle A., Justizfachwirtin Anna G. und
 Justizvollzugsbeamtin Lara K.

 

Qualifikationsebenen: Beispiel Abitur

Mit dem Abitur in der Tasche kannst du dich für eine Laufbahn mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene bewerben und beispielsweise an der Hochschule für den öffentlichen Dienst Rechtspflege studieren und Diplom-Rechtspflegerin oder -Rechtspfleger werden (wie Rechtspfleger Daniel S.: zur Bilder-Story).

(Noch) Keine Lust aufs duale Studium? Dann kannst du nach dem Abitur auch in die 2. Qualifikationsebene einsteigen und eine Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt machen. 

Die Entscheidung für eine Qualifikationsebene bindet dich aber nicht fürs ganze Berufsleben! Im Gegenteil, die Fort- und Weiterbildung wird im öffentlichen Dienst ganz besonders unterstützt. Sie ist das Sprungbrett in viele Karrierewege. Beispiel Justizfachwirtin oder Justizfachwirt: Nach einigen Jahren im Beruf möchtest du vielleicht einen Karrieresprung machen? Dann kannst du dich für das duale Studium der Rechtspflege qualifizieren, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur (wie Justizfachwirtin
Stefanie B.: zur Bilder-Story) und bei vollen Bezügen. Das bedeutet: Du bekommst während des Studiums weiter dein Beamtengehalt. 

Schon die 1. Qualifikationsebene (früher: einfacher Dienst) bietet wichtige Berufe mit Sinn und großer Vielfalt, interessante Angebote zur Fort- und Weiterbildung – und natürlich eine starke Zukunft im öffentlichen Dienst. Du arbeitest in Teams, in denen das Miteinander zählt, und erlebst die Wertschätzung in Bayerns großer „Justizfamilie“. Je nach Beruf gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die 1. QE. Dies kann zum Beispiel der Haupt- oder Mittelschulabschluss sein. Oder, für den technischen Dienst, das nötige handwerkliche Wissen und Können. 

Berufsziel zum Beispiel:

Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister

Die 2. Qualifikationsebene (früher: mittlerer Dienst) hält vielfältige Aufgaben mit Menschen und für Menschen bereit: Zum Beispiel als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt im Büro wie im Gerichtssaal! Auch in Bayerns Justizvollzugsanstalten (JVA) warten interessante Berufe für Menschen, die Vielfalt und Verantwortung suchen, im technischen und nichttechnischen Bereich. Die Ausbildung öffnet viele Türen, sogar in ein duales Studium – und damit attraktive Aufstiegschancen. 

Je nach Beruf gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die 2. QE. Das kann der Quali bzw. mittlere Schulabschluss sein oder für den technischen Dienst zum Beispiel ein Technikerabschluss oder die Meisterprüfung.

Berufsziele zum Beispiel: 

Justizfachwirtin oder Justizfachwirt

Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug

Allgemeiner Vollzugsdienst im Justizvollzug

Werkdienst im Justizvollzug

Krankenpflegedienst im Justizvollzug

Ein dreijähriges duales Studium ist in der Regel dein Karrierestart in die
3. Qualifikationsebene (früher: gehobener Dienst). Je nach Beruf gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die 3. QE. Das kann das Abi oder das Fachabitur sein oder auch ein Bacheloranschluss für einen Einsatz als im IT-Bereich.

Berufsziele zum Beispiel:

Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger (FH)

Diplom-Verwaltungswirtin oder Diplom-Verwaltungswirt (FH) im Justizvollzug

Diplom-Verwaltungsinformatikerin oder Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)

In die 4. Qualifikationsebene steigen vor allem Juristinnen und Juristen in Justizberufe ein. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entscheiden eigenverantwortlich, leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, tragen zum Rechtsfrieden bei und üben eine Tätigkeit mit hoher Verantwortung und gesellschaftlicher Anerkennung aus.

Im Justizvollzug sind die (stellvertretende) Anstaltsleitung und die Abteilungsleitungen meist Beamtinnen und Beamte der
4. Qualifikationsebene mit juristischer Ausbildung. Sie tragen höchste Verantwortung für Bedienstete und Gefangene.

Berufsziele zum Beispiel:

Richterin oder Richter/ Staatsanwältin oder Staatsanwalt

Juristin oder Jurist im Justizvollzug

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