Berufsbild: Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher
Beim Stichwort „Gerichtsvollzieher“ denken viele Menschen an den „Kuckuck“: das Pfandsiegel, das sichtbar macht, dass ein Gegenstand gepfändet wurde. Doch die Aufgaben von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern gehen weit darüber hinaus. „Früher haben Gerichtsvollzieher nur gepfändet“, schildert Walter Forster, Hauptgerichtsvollzieher und seit mehr als 30 Jahren im Beruf. „Heute sind wir vor allem auch vermittelnd tätig. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Schuldnern eine gute Lösung zu finden.“
Liegt ein Urteil oder ein Vollstreckungstitel vor, kann die Gläubigerin oder der Gläubiger eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher direkt mit der Vollstreckung beauftragen. Walter Forster setzt sich mit der Schuldnerin oder dem Schuldner in Verbindung und klärt, ob er oder sie die Schulden innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen kann. Ist die Gläubigerin oder der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden, stellt Forster gemeinsam mit der Schuldnerin oder dem Schuldner einen Ratenplan auf und überwacht den Zahlungseingang.